gegr. 1. im Lenzmond a.U. 92
   
  Schlaraffia Over-UHU-sia e.V.
  Corona Bestimmung
 
Wenn die gesundheitliche Lage es vorschreibt, gilt folgendes Hygienekonzept:


Hygienekonzept für die Geyerburg der Schlaraffia Over-UHU-sia e.V.  
             zur geselligen Kulturveranstaltung

1. Betreten der Burg mit MundNasenBedeckung (weiterhin Maske genannt), mit Mindestabstand von 1,5m und Händedesinfektion beim Ceremonienmeister bei Erhalt der Meldezettel. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl wird auf 50 festgelegt. 

2. Begrüßung der Sassen untereinander ohne Körperkontakt mit Maske und mit Abstand durch Verbeugung.  Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion steht zur Verfügung, Abstandhalten ist durch die Größe der Geyerburg gegeben.

3. Registrierung aller Gäste beim Ceremonienmeister durch Meldezettel mit Namen und Adressenangabe, wobei Schlaraffen durch ihre Namen und Reychsnummer eindeutig identifizierbar sind.

4. Nach Platzierung der Sassen erfolgt Registrierung durch den Reychsmarschall der Sassen pro Gestühl im Sitzplan nach Meldezettel. Der Platz muss für die gesamte Veranstaltung reserviert werden.

5. Sippen mit Maske, nach Vereinbarung während der Sippung auch ohne.  Wortmeldungen stehend immer mit Maske. Wortbeiträge von einer großen Abstand (mind. 2m) gewährenden Rostra. Verlassen des Gestühls ist nur mit Maske erlaubt und anschließend ist der selbe Platz wieder einzunehmen.

6. Einritt der Gäste durch Aufrufen des Namen durch den Ceremonienmeister und Erheben des Sassen mit Verbeugung. Einkleber und Hümbchen werden vom Mundschenk oder Beauftragte am sesshaften Gestühl gereicht.   Zu besonderen Anlässen dürfen bis zu drei Sassen  mit Maske und Abstand vor die Stufen des Thrones kommen und entsprechende Ehrungen ohne Händedruck des Fungierenden vom Kissen entgegennehmen.

7. Gesang sollte durch Instrumentalklang (Klavier), ggf. durch Summen und mit Solosänger mit 4m Abstand ersetzt oder ergänzt werden. Allgemeine Lautäußerungen wie z.B. Applaus dürfen nur mit sehr verhaltenem Lulu geäußert oder wie die Schwertergasse nur mit „Hände auf den Tisch klopfen“ ersetzt werden. Blasinstrumente sind nicht zugelassen, es sei denn mit mind. 4m Abstand von dem nächsten Sassen und mit „Strumpf“ über dem Tonauslass. Schmierbucheinträge dürfen nur mit eigenem Stift oder mit jedes Mal neu zu desinfiziertem vorhandenen Stift erfolgen. Desinfektionstücher stehen zur Behandlung von Klavier, Schwertern, Stiften und Rostra mit Mikrofon zur Verfügung.

8. Der Thron wird ggf. nur vom Fungierenden, Kantzler und Reychsmarschall besetzt, wodurch genügend Abstand bewahrt wird.

9. Die Speise in der Pause kann in der Vorburg eingenommen werden, damit die Burg mittels Durchzug sturmgelüftet werden kann. Die Lüftung ist nach außen gerichtet  und kann auch mit verringerter Leistung während der Sippung laufen. Vor und nach der Sippung ist die Burg zu durchlüften.

10. Die Teilnahme von Sassen und Gästen, die nachweislich coronainfiziert oder verdächtig sind oder Krankheitserscheinungen wie Schnupfen, Husten, Fieber, Durchfall oder anderes Unwohlsein zeigen, sind zum Schutze Aller von einer Teilnahme an den Sippungen ausgeschlossen und werden nicht eingelassen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung sollte von jeder Person vorher beurteilt werden.

11. Die Teilnahme gefährdeter und vorgeschädigter Personen liegt in eigenem Ermessen und eigener Verantwortung. Natürlich sind Gäste und profane Interessenten willkommen, so denn obige Anweisungen von ihnen Beachtung finden.

Beschlossen vom Vorstand Schlaraffia Over-UHU-sia e.V und dem OR der Over-UHU-sia.         
Oberhausen, dem 07.09.2020